SARI-Service
Gemäß der Strahlenschutzgesetzgebung (Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)) sind Betreiber von Computertomographen und Interventionsanlagen (z.B. Angiographien) im Rahmen der Anzeige eines Neugerätes bei der zuständigen Behörde verpflichtet die Zusammenarbeit mit einem Medizin-Physik-Experten (MPE) nachzuweisen. Diese Regelung gilt ebenfalls bei Betreiber- oder Standortwechsel, wodurch es einer erneuten Abnahme und einer Sachverständigenprüfung bedarf.
Für Bestandsanlagen, die bereits vor dem 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. Danach ist auch deren Betrieb von einem MPE mit der Fachkunde Röntgendiagnostik zu begleiten und der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Das Tätigkeitsfeld unserer fachkundigen MPEs umfasst die Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik und Sicherung. Hierdurch hat sich SARI-Service zum Ziel gesetzt für alle Fragestellungen die bestmögliche Lösung zu realisieren. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen.
SARI-Service Angebot
Beratung
Basierend auf der Umsetzungspflicht der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom haben die Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Medizin-Physik-Experten beratend und handelnd hinzuzuziehen sind. Diesbezüglich hat die Strahlenschutzkommission (SSK) in ihrer Erläuterung „Hinzuziehen eines Medizin-Physik-Experten bei medizinisch-radiologischen Tätigkeiten“ in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt, bei welchen Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen MPEs hinzugezogen werden müssen.
Die SSK empfiehlt für den Bereich der Gerätetechnik die Mitarbeit von MPEs beispielsweise bei Reparaturen und Wartungsarbeiten, beim Erstellen von Ausfallskonzepten, beim Anfertigen von Leistungsverzeichnissen im Rahmen von Beschaffungsmaßnahmen sowie Beratung bei der Geräteauswahl.
SARI-Service berät und unterstützt Sie bei der Vorbereitung anstehender Betriebsrevisionen durch die Behörde, führt Schulungen der Mitarbeiter durch (beispielsweise die jährliche Strahlenschutzunterweisung gemäß §63 StrlSchV), stellt die erforderlichen Unterlagen für die Anzeige einer Röntgenanlage bei der Behörde zusammen, verfasst Anträge auf Erteilung einer Genehmigung gemäß §12 Absatz 1 Nr. 1 StrlSchG für die technische und medizinische Inbetriebnahme eines medizinischen Linearbeschleunigers, führt SEWD-Konzeptionierungen durch und vieles mehr.
Optimierung
ALARA beschreibt das grundlegende Prinzip des Strahlenschutzes: As Low As Reasonably Achievable, d.h. so wenig wie mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Dies bedeutet, dass jede Strahlenexposition nach dem aktuellen Stand der Technik so niedrig wie möglich gehalten werden muss.
Für praktizierten Strahlenschutz ist eine stetige Überwachung, Analyse und Auswertung der Dosimetrie erforderlich, um Untersuchungsprotokolle im Hinblick auf spezifische Fragestellungen und das jeweilige Patientenkollektiv zu optimieren.
Insbesondere durch Anwenderschulungen und die kontinuierliche Anpassung und Optimierung von Arbeitsabläufen wird die Expositionsdosis so gering wie möglich gehalten und zudem eine optimale Auslastung der Modalität erreicht. Für solche Optimierungsprozesse steht SARI-Service zur Verfügung.
Überwachung
Der Strahlenschutzverantwortliche hat gemäß §122 StrlSchV für eine Beschränkung der Expositionsdosis zu sorgen und ist zudem verpflichtet, dass die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen regelmäßig ausgewertet, bewertet und optimiert wird.
SARI-Service bietet beispielsweise die Aufarbeitung und Meldung von Vorkommnissen, die Überwachung von Expositionssituationen, deren Analyse, Auswertung und Optimierung durch fachkundige MPEs bei Ihnen vor Ort an. Gerne können Sie sich mit Ihrer spezifischen Fragestellung an uns wenden.